Fertigen Ihre Mitarbeiter Texte, Fotos, Ton- oder Filmaufnahmen an, z.B. in einem internen Schulungsbereich, entstehen hierdurch bereits Leistungsschutzrechte, die ohne vertragliche Regelung bei den Mitarbeitern und nicht bei Ihnen liegen.
Unterlassungsansprüche ehemaliger Mitarbeiter bezüglich Foto-, Ton- und Filmaufnahmen oder Texte können Ihr Unternehmen in einen existenzbedrohenden vorübergehenden Stillstand versetzen.
Mit unserem Vertragsgenerator untersützen wir Sie außerdem bei der Beschleunigung und Digitaliserung des Recruitment-Prozesses.